Stufen-Führerschein

 

Seit dem 19.01.2013 gibt es in Deutschland wieder den Stufen-Führerschein für die Motorrad-Führerscheinklassen.

Dies bedeutet, dass der leistungsbegrenzte Führerschein A2 (bis 19.01.2013: A beschränkt) nach zweijährigem Besitz nicht mehr automatisch auf die leistungsunbegrenzte Führerscheinklasse A (bis 19.01.13: A direkt) umgeschrieben wird !

Für die Umschreibung auf Klasse A ist seit dem 19.01.2013 eine Aufstiegsprüfung vorgeschrieben!

 

 

Besitzstandsregelung: Führerscheine, die bis zum 19.01.2013 erteilt wurden, werden nach 2 Jahren automatisch auf die Klasse A umgeschrieben und es muß keine Aufstiegsprüfung absolviert werden!

 


Stufenweiser Zugang in die nächsthöhere Führerscheinklasse durch eine Aufstiegsprüfung:

 

  • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A2 kann durch eine praktische Aufstiegsprüfung die Klasse A erworben werden. Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung erfolgt in der Fahrschule und kann 

     nach Ablauf der 2 Jahres Frist abgelegt werden.

 

  • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A1 kann durch eine praktische Aufstiegsprüfung die Klasse A2 erworben werden. Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung erfolgt in der Fahrschule und kann 

    nach Ablauf der 2 Jahres Frist abgelegt werden.

 

  • Die Anzahl der Vorbereitungs-Fahrstunden richtet sich nach deinem Können

  • Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben
  • Keine Theoretische Ausbildung und Prüfung 
  • Nur eine praktische Prüfung
  • Prüfungsdauer: 40 Minuten

 

 

 

 

Wissenswertes:

 

Aufstiegsprüfungen können nur absolviert werden, wenn der Bewerber mindestens 2 Jahre im Besitz der niedrigeren Führerscheinklasse ist!

 

 

  • Der Direkt-Einstieg (ohne Vorbesitz der Klassen A1 oder A2) in die Klasse A, für Personen die älter als 24 Jahre sind, bleibt weiterhin möglich! Hierfür ist aber eine komplette Ausbildung incl. theoretischer und praktischer Prüfung erforderlich!
  • Wer vor Ablauf der Zweijahres-Frist die nächsthöhere Führerscheinklasse erwerben möchte, muß eine Ausbildung incl. theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren! Das Mindestalter von 24 Jahren für Klasse A und 18 Jahre für Klasse A2 ist aber zu beachten!
  • Ein Aufstieg von Klasse A1 direkt zu Klasse A (Klasse A2 wird ausgelassen) ist nur mit einer Ausbildung incl. theoretischer und praktischer Prüfung möglich. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre!

 

Hier findet Ihr uns

Fahrschule

Markus Mackenbruck

 

Fischkuhle 1

58710 Menden (Sauerland) 

 

Unnaer Straße 45a

58706 Menden (Sauerland)

Kontakt

Email : info@fahrschule-mackenbruck.de

Telefon   : 02373 9164160

Mobil       : 01573 4256392

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