Was erwartet Euch in der Theorie ?
Bei uns wird die Theorie mit neusten Medien wie Animationen, Videos und viel Bildmaterial sehr anschaulich und verständlich mit Hilfe eines Beamers rübergebracht.
Ob ihr Neulinge oder alte Hasen in der Theorie seit ist im Unterricht nicht von Bedeutung, da alle vorgeschriebenen Theorie Themen der Reihe nach durchgearbeitet werden und für jederman neu sind.
Bevor ihr zur theoretischen Prüfung zugelassen werdet, müssen wir nachweisen, dass ihr an mindestens 12 Unterrichtseinheiten teilgenommen habt (Unterschrift Teinehmerliste ).
Falls ihr bereits einen Führerschein gemacht habt und noch die Fahrerlaubnis für eine zusätzliche Führerscheinklasse erwerben wollt, unterstellt man euch, dass ihr „fit“
in Sachen theoretischer Grundausbildung seid – in diesem Fall reduzieren sich die Mindestunterrichtsstunden auf 6 Unterrichtseinheiten .
Hinzu kommen in beiden Fällen noch klassenspezifische Sonderunterrichtsstunden, bei denen konkret etwa auf Problematiken beim Führen des von euch gewünschten Fahrzeuges
behandelt werden.
Möchtet ihr die Führerscheinklasse A (Motorrad) absolvieren, so benötigt ihr hierbei nochmals 4 Sonderstunden , beim Absolvieren der Führerscheinklasse B (Auto) hingegen
nur noch weitere 2 Sonderstunden.
Ihr könnt so oft wie Ihr möchtet zum theoretischen Unterricht kommen. Alle zusätzlichen Stunden kosten Euch keinen
Cent.
Wir arbeiten mit der neusten Theorie Software vom Degener Verlag Click & Learn 360 Grad, die es Euch ermöglicht von jedem Rechner aus online zu lernen. Desweiteren habt Ihr die Möglichkeit parallel zum online lernen über eine App die es kostenlos mit dabei gibt zu üben. Ob mit iOS oder Android. Eure Vorteile sind das Ihr immer über aktuelle Updates auf dem laufenden Stand seit und kein neues Lehrmaterial benötigt. Sobald ihr online mit dem Pc oder per Wlan mit dem Handy verbunden seit, synchronisiert sich die Software und ist somit auf dem Handy oder am PC identisch. Natürlich kann man mit dem Handy auch offline lernen.
Oh mein Gott die erste Fahrstunde .....
...immer wieder erlebe ich die Angst bei Euch in der ersten Fahrstunde zu versagen....
Das ist Quatsch
Wir erwarten in den ersten Fahrstunde überhaupt nichts von Euch da ihr ja zum ersten mal am Steuer sitzt. Fahrrad fahren hat auch nicht auf Anhieb geklappt. Man muss sich erst einmal an alles gewöhnen. Sobald sich die ersten Automatismen gebildet haben ist das Ziel nicht mehr in allzu weiter Ferne.
Wir können Euch im übrigen auch viel besser erreichen wenn ihr lockerer seit.......
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte die wir für Euch führen bekommt Ihr Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Ihr könnt so jederzeit Eure persönlichen Leistungen erkennen und so gezielter Probleme beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Seit dem 19.01.2013 gibt es in Deutschland wieder den Stufen-Führerschein für die Motorrad-Führerscheinklassen.
Dies bedeutet, dass der leistungsbegrenzte Führerschein A2 (bis 19.01.2013: A beschränkt) nach zweijährigem Besitz nicht mehr automatisch auf die leistungsunbegrenzte Führerscheinklasse A (bis
19.01.13: A direkt) umgeschrieben wird !
Für die Umschreibung auf Klasse A ist seit dem 19.01.2013 eine Aufstiegsprüfung vorgeschrieben!
Besitzstandsregelung: Führerscheine, die bis zum 19.01.2013 erteilt wurden, werden nach 2 Jahren automatisch auf die Klasse A umgeschrieben und es muß keine Aufstiegsprüfung absolviert werden!
Stufenweiser Zugang in die nächsthöhere Führerscheinklasse durch eine Aufstiegsprüfung:
nach Ablauf der 2 Jahres Frist abgelegt werden.
nach Ablauf der 2 Jahres Frist abgelegt werden.
Die Anzahl der Vorbereitungs-Fahrstunden richtet sich nach deinem Können
Wissenswertes:
Aufstiegsprüfungen können nur absolviert werden, wenn der Bewerber mindestens 2 Jahre im Besitz der niedrigeren Führerscheinklasse ist!