Seit dem 19.01.2013 gibt es in Deutschland wieder den Stufen-Führerschein für die Motorrad-Führerscheinklassen.
Dies bedeutet, dass der leistungsbegrenzte Führerschein A2 (bis 19.01.2013: A beschränkt) nach zweijährigem Besitz nicht mehr automatisch auf die leistungsunbegrenzte
Führerscheinklasse A (bis 19.01.13: A direkt) umgeschrieben wird !
Für die Umschreibung auf Klasse A ist seit dem 19.01.2013 eine Aufstiegsprüfung vorgeschrieben!
Besitzstandsregelung: Führerscheine, die bis zum 19.01.2013 erteilt wurden, werden nach 2 Jahren automatisch auf die Klasse A umgeschrieben und es muß keine Aufstiegsprüfung absolviert werden!
Stufenweiser Zugang in die nächsthöhere Führerscheinklasse durch eine Aufstiegsprüfung:
nach Ablauf der 2 Jahres Frist abgelegt werden.
nach Ablauf der 2 Jahres Frist abgelegt werden.
Die Anzahl der Vorbereitungs-Fahrstunden richtet sich nach deinem Können
Wissenswertes:
Aufstiegsprüfungen können nur absolviert werden, wenn der Bewerber mindestens 2 Jahre im Besitz der niedrigeren Führerscheinklasse ist!