Führerscheinklassen

 

Mofa

 

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B8) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U8) mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

 

Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

AM

 

Für alle AM-Fahrzeuge gilt:

  • bbH 45 km/h
  • Hubraum
    - Verbrennungsmotor max. 50 cm³
    - Dieselmotor max. 500 cm³

a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B8)
ohne Beiwagen (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt); Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

 

b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e8)
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
Leermasse max. 270 kg (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt).

 

c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e8)
Sitzplätze max. 2;
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW;
Leermasse max. 425 kg.

 

Sie müssen mindestens 159 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 
Eingeschlossene Klasse: -

A1

 

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

 

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 
Eingeschlossene Klasse: AM

A2

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

 

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 
Eingeschlossene Klassen: A1, AM

A

 

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

Sie müssen mindestens zu a) 245 und zu b) 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

 

B

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
 

  • Mitführen von Anhängern:

    • Alle Anhänger bis 750 kg zGM

    • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Sie müssen mindestens 17 Jahre alt sein.
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

B96

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
    Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Sie müssen mindestens 18/175 Jahre alt sein.

 

B196

Die Klasse B196 ist eine Erweiterung der Klasse B, die es Autofahrern ermöglicht, Leichtkrafträder bis 125ccm zu fahren ohne eine 

zusätzliche Motorradprüfung abzulegen. Diese Regelung bietet eine kostengünstige und schnelle Möglichkeit, mehr Mobilität zu gewinnen.

 

Um die Fahrerlaubnis B 196 zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

 

Mit B 196 darfst du Leichtkrafträder bis 12ccm und maximal 11KW (15 PS) Leistung fahren. Die Nutzung ist jedoch nur innerhalb

Deutschlands erlaubt. Eine internationale Anerkennung gibt es nicht

 

  • Mindestalter: 25 Jahre

  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren

  • Absolvierung einer theoretischen und praktischen Schulung (keine Prüfung erforderlich)

  • Theorieausbildung: Mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten

  • Praxisfahrstunden: Mindestens 5 Fahrstunden à 90 Minuten

 

BE

 

Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.

 

Sie müssen mindestens 17 Jahre alt sein.
 

Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
 

 

 

Hier findet Ihr uns

Fahrschule

Markus Mackenbruck

 

Fischkuhle 1

58710 Menden (Sauerland) 

 

Unnaer Straße 45a

58706 Menden (Sauerland)

Kontakt

Email : info@fahrschule-mackenbruck.de

Mobil       : 01573 4256392

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